
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Swiss Lux Cars
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Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre
Fahrausweis Kategorie: B oder höher
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Kaution:
Kaution: CHF 1’000.-
Selbstbehalt: CHF 3‘000.-
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Reservationen:
– Reservationen sind schriftlich mittels Reservierungs-Anfrage Formular, telefonisch oder per E-Mail möglich.
– Reservationsbestätigung erhalten Sie per E-Mail oder Whatsapp.
– Reservationen welche nicht eingehalten werden, können nur mit einem Gutschein zurückerstattet werden.
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Haftungsausschlüsse:
– Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.
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Unfälle:
– Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Swiss Lux Cars zu informieren.
– Ebenfalls verpflichtet er sich unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.
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Vorbehalte / Ausschlüsse:
– Luxuscar behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter die Fahrzeuge nicht auszuhändigen.
– Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden.
– Beidseitig gibt es keine Folgekosten.
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Ausland:
– Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch Luxuscar GmbH beschlossen werden und sind schriftlich einzuholen.
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Versicherung:
– Haftpflicht und Vollkasko sind inkl. Der Selbstbehalt beträgt: CHF 3‘000.-
– Schäden bis zu dieser Summe, gehen immer zu Lasten des Mieters!
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Nicht versichert sind:
– Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor und Getriebeschäden etc. Die durch nicht ordnungsgemässem Fahren entstehen.
– Bei Missachtung der AGB’s entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
– Alkohol trinken vor, oder während der Fahrt ist strikt verboten!
– Schäden infolge Trunkenheit (bei mehr als 0.5 Promille) sind nicht versichert!
– Bei Unfällen/Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit, (bei REGEN,SCHNEEFALL oder EISGLÄTTE etc.) und bei Schäden durch zu nahes Auffahren, gilt Haftung durch den Mieter.
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Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort zu bezahlen.
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Verbote:
– Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug ist verboten.
– Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen, Autorennen und ¼ Meilen sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässen ist absolut verboten! Keine Versicherungsdeckung!
– Ebenfalls verboten sind Tiefgaragen und enge Parkplätze!
– ESP deaktivieren ist strikt verboten!
– Offroad oder Waldfahrten ebenfalls verboten
– BEI GROBER VERUNREINIGUNG, SCHLAMM ODER DRECK WERDEN CHF 500.- FÜR DIE REINIGUNG VON DER KAUTION DIREKT ABGEZOGEN!
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Verkehrsübertretungen:
– Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen.
– Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
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Übergabe / Rückgabe:
– Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an der Geschäftsstelle der Swiss Lux Cars.
– Es wird bei der Übergabe / Rückgabe jeweils ein Rapport ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich und auf Foto festzuhalten.
– Fahrzeug ist vor der Rückgabe vollzutanken.
– Bei verspäteter Rückgabe wird ein Zuschlag in Höhe von 50% der nächsten annullierten Miete verrechnet.
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Fehlmanipulationen:
– Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter.
– Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden!
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Fahren einer Drittperson:
– Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.